Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Baugenehmigungsbehörde erstellt. Sie bestätigt, dass alle Wohneinheiten in einem Gebäude einen eigenen, separaten Zugang haben und in sich abgeschlossene Einheiten bilden. Eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist nur möglich, wenn zuvor die Abgeschlossenheit aller Wohneinheiten des Gebäudes behördlich bestätigt wurde.

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