Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch den Gebrauch des Grundstücks bzw. Gebäudes entstehen. Es wird unterschieden zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten, also zwischen Betriebskosten, die der Eigentümer/Vermieter seinen Mietern in Rechnung stellen darf und solchen, die er selbst tragen muss. Zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten zählen die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie die Kosten für die Verwaltung und Geschäftsführung, unabhängig davon, ob diese vom Eigentümer selbst oder von damit beauftragten Dritten ausgeführt werden.

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