Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch den Gebrauch des Grundstücks bzw. Gebäudes entstehen. Es wird unterschieden zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten, also zwischen Betriebskosten, die der Eigentümer/Vermieter seinen Mietern in Rechnung stellen darf und solchen, die er selbst tragen muss. Umlagefähige Betriebskosten, die jedem Mieter anteilig berechnet werden dürfen, sind u. a.:
- Grundsteuer
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Versicherungen (Gebäude / Haftpflicht / Glasbruch / Hausschwamm)
- Treppenhausreinigung
- Schornsteinfeger
- Gemeinschaftsantenne
- Allgemeinstrom
- Wasserzähler und Rauchmelder sowie deren Wartung
- Gartenpflege
- Allgemeinstrom