Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten unterscheidet man zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Generell gehören zum Gemeinschaftseigentum alle Gebäudeteile und
-einrichtungen, die für die Sicherheit und den Bestand des Gebäudes von Bedeutung sind, sowie alle Anlagen und Einrichtungen, die von den Eigentümern gemeinschaftlich genutzt werden. Die Kosten für die Wartung und Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums trägt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Abgesehen vom offensichtlichen Gemeinschaftseigentum wie z. B. Außenwänden, Briefkastenanlage, Versorgungsleitungen, Gegensprechanlage, Treppenhaus, Fahrstuhl etc., kann die WEG über die Zuordnung zum Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum auch eigene Beschlüsse fassen. Bei konkreten Fragen bzw. Streitigkeiten sollte daher immer fachlicher Rat eingeholt werden.