Die Gemeinschaftsordnung (auch: GemO) regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Sie ist für jeden Eigentümer und seine Rechtsnachfolger bindend. Sie ist nicht zwingend vorgesehen, wird aber häufig bereits vom Bauherrn bzw. ursprünglichen Eigentümer der gesamten Immobilie mit der Teilungserklärung erstellt, deren Bestandteil sie wird. Zu diesem Zeitpunkt stehen normalerweise die künftigen Eigentümer der einzelnen Wohneinheiten allerdings noch nicht fest. Da Änderungen und Ergänzungen der Gemeinschaftsordnung nur mit Zustimmung aller Beteiligten und zusätzlicher notarieller Beglaubigung aller Unterschriften möglich sind, kann die vorzeitig festgelegte Gemeinschaftsordnung erheblichen Konfliktstoff für die Eigentümergemeinschaft bergen.

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