Die von den Kommunen individuell festgesetzte Grundsteuer wird auf den Eigentumsanteil an Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Der Eigentümer erhält von der Gemeinde beim Erwerb der Immobilie und dann zu Beginn eines jeden Kalenderjahres einen Grundsteuerbescheid und zahlt diesen Betrag direkt an die Gemeinde. Im Falle der Vermietung kann der Eigentümer die Grundsteuer in vollem Umfang im Rahmen der umlagefähigen Betriebskosten seinem Mieter weiterberechnen.