Das Hausgeld, das fälschlicherweise häufig auch Wohngeld genannt wird, sollte bei der Entscheidung über den Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt berücksichtigt werden. Als Hausgeld bezeichnet man den Betrag, den der Eigentümer monatlich für die Deckung der Verwaltungs-, Bewirtschaftungs-, Pflege-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten des Gemeinschaftseigentums bezahlt. Die Höhe errechnet sich aus dem von der WEG aufgestellten Wirtschaftsplan und dem Anteil des Eigentümers am Gemeinschaftseigentum. Der auf den einzelnen Eigentümer entfallende Betrag beinhaltet seinen Anteil an den laufenden Kosten sowie eine Rücklage für Reparaturen, Instandhaltung oder sonstige Investitionen. Falls die Rücklage zur Kostendeckung bei größeren Instandsetzungen oder Anschaffungen nicht ausreicht, müssen alle Eigentümer eine anteilige Sonderumlage zahlen.

Zurück