Der von Städten und Gemeinden auf freiwilliger Basis erstellte Mietenspiegel (auch: Mietspiegel) gibt Mietern und Vermietern einen Überblick über ortsübliche Vergleichsmieten für frei finanzierte Wohnungen. Er wird auf der Basis repräsentativer lokaler Untersuchungen erstellt und dient als Orientierung für die Mietforderung. Beurteilungskriterien sind in erster Linie Lage, Baujahr, Ausstattung und Zustand der jeweiligen Immobilie bzw. einer einzelnen Wohnung. Für die einzelnen Wohnungskategorien werden Preisspannen angegeben. Diese berücksichtigen, dass nicht jede Wohnung in ihrer Ausstattung dem Mittelwert entspricht.
Der Mietenspiegel dient Mietern und Vermietern zur Orientierung, ob die verlangte Miete ortsüblich und angemessen ist. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann er als Beweismittel angeführt werden, ist aber für das Gericht im Einzelfall nicht bindend..

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