Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn die verlangte Miete für eine Wohnung um mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, gegen die der Mieter gerichtlich vorgehen kann und aus der sich ein Rückforderungsrecht der zuviel gezahlten Miete ergibt. Liegt die Miete um mehr als 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete, wird von Mietwucher gesprochen, der auch strafrechtlich relevant ist.