Als Miteigentumsanteil (auch: MEA) bezeichnet man den Anteil des jeweiligen Sondereigentums am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft inkl. Grundstück. Die Berechnung erfolgt normalerweise, aber nicht zwingend, auf der Basis der Summe aller Wohn- und Nutzflächen des Sondereigentums an einem Gebäude. Aus dem Miteigentumsanteil ergibt sich u.a. der vom einzelnen Wohnungseigentümer zu tragende Kostenanteil für das Gemeinschaftseigentum. Allerdings kann die Kostenverteilung in der Teilungserklärung gesondert geregelt werden.
Der Miteigentumsanteil spielt auch beim Stimmrecht in der Eigentümerversammlung eine wichtige Rolle, da diese nur beschlussfähig ist, wenn mehr als 50% der Miteigentumsanteile vertreten sind.

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