Das Sondernutzungsrecht (auch: SNR) wird Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Gegenständen oder Bereichen gewährt, die nicht zu ihrem Sondereigentum gehören. Es regelt, welche Teile des Gemeinschaftseigentums dem Berechtigten zur alleinigen Nutzung übertragen werden. Es handelt sich hierbei häufig um PKW-Stellplätze auf dem Grundstück und/oder um Gartenflächen. Dem Inhaber des Sondernutzungsrechts stehen die Erträge aus der Nutzung zu. Er kann also z. B. den Stellplatz vermieten. In den meisten Fällen einigt sich die Gemeinschaft darauf, dass der Inhaber des Sondernutzungsrechts auch die Kosten für Instandhaltung und etwaige Reparaturen trägt.
Das Sondernutzungsrecht ist an das jeweilige Sondereigentum gekoppelt und kann nicht an Außenstehende übertragen werden. Eine Eintragung im Grundbuch ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.