Die Staffelmiete ist normalerweise Bestandteil des Mietvertrags und legt schon bei Vertragsabschluss fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten sich die Miete künftig erhöht. Zwischen den Erhöhungen müssen immer mindestens 12 Monate liegen. Weitere Erhöhungen sind während der Dauer der Staffelung nicht möglich. Da die Erhöhungen sich grundsätzlich auf die Nettomiete beziehen, werden die Betriebs- und Heizkosten auch während der Staffeldauer an den Mieter weiterberechnet. Ein ansonsten unbefristeter Mietvertrag endet nicht mit Ablauf der Staffelung.