Als Teileigentum bezeichnet man den Anteil am Sondereigentum, der nicht zu Wohnzwecken dient. Hierbei handelt es sich z. B. um Garagen, Kellerräume etc. Das Teileigentum ist gebunden an die Mitgliedschaft in der betreffenden Wohnungseigentümergemeinschaft und den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.