Der Verwaltungsbeirat wird von der Wohnungseigentümerversammlung gewählt, wobei seine Bestellung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Verwaltungsbeirat besteht in der Regel aus einem Wohnungseigentümer, der den Vorsitz übernimmt, und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzern. Die Aufgaben der Mitglieder des Beirats sind sehr vielfältig. Der Beirat vertritt die Interessen der Eigentümergemeinschaft, prüft den Wirtschaftsplan, die Abrechnungen, Kostenvoranschläge und Verträge und unterstützt den Verwalter, hat ihm gegenüber aber keine Aufsichtsfunktion. Die einzelnen Beiratsmitglieder haften für Schäden, die der WEG durch ihr Verschulden entstanden sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Beirats ist kaufmännisches, technisches und auch juristisches Wissen erforderlich.