Als Wohnungseigentümergemeinschaft (auch: WEG) bezeichnet man die Gesamtheit aller Eigentümer von Anteilen an einer Wohnungseigentumsanlage. Die WEG fasst Beschlüsse über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnungen, die Zahlungspflichten der Eigentümer und weitere Belange, die das Gemeinschaftseigentum an der Anlage betreffen. Die WEG kann aus dem Kreis der Eigentümer einen aus drei Mitgliedern bestehenden Verwaltungsbeirat wählen und einen externen Verwalter bestellen. Mindestens einmal pro Wirtschaftsjahr muss eine Eigentümerversammlung stattfinden.